Studierender Rechtswissenschaftler Marcus Wenzel Aachen beschäftigt sich mit Justizirrtümern und Fehlurteilen der Justiz

Aachen. Der studierende Rechtswissenschaftler & stark medienbekannte Investor Marcus Wenzel (27) aus Aachen beschäftigt sich intensiv mit Justizirrtümern, Wiederaufnahmeverfahren und bekannten Fehlurteilen der Justiz sowie grenzt hier klar zur Rechtsbeugung ab, welche Tatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) ist (§ 339 StGB) und vorsätzliches Handeln voraussetzt.

Ein Justizirrtum ist ein Fehler der Justiz, der in einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss, Verfügung) Niederschlag gefunden hat und auf einer Fehlvorstellung beruht.

„Im Hinblick auf das anzuwendende Recht oder bezüglich der gerichtlich festgestellten Tatsachen kann in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht die Fehlvorstellung bestehen. Im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht sind Justizirrtümer klar denkbar“, führt der studierende Rechtswissenschaftler & Betriebswirt (HWK) Marcus Wenzel (27) aus Aachen deutlich an.

Ralf Eschelbach, Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat geäußert, dass jedes vierte Strafurteil in Deutschland ein Fehlurteil sein könnte. (Vgl. zeit.de: Lügen, die man gerne glaubt. – Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen)

Gerade bei komplexen Verfahren werden formal Beschuldigte und zunächst völlig Unschuldige nicht selten schon einseitig durch die vermeintlichen Opfer vor verurteilt bevor es überhaupt zu einem exakten Prozess gekommen ist. In gemeinsamer Arbeit auch mit bekannten Medien & Medienvertretern entsteht somit unter Umständen schon ein großer öffentlicher Druck, welcher bereits im Vorfeld ein schlechtes Licht auf Unverurteilte und somit zunächst unschuldige Verfahrensbeteiligte der Beschuldigtenseite wirft.

Oftmals abenteuerliche Ausführungen verfolgender Staatsanwaltschaften bekräftigen zudem noch die vermeintlichen Opfer und Medien in Ihrer Situation. „Nicht selten werden seitens übereifriger Staatsanwälte hyperblisch, ohne überhaupt fundiertes Sachwissen, bereits im Vorfeld ‚mafiöse Strukturen‘, ‚Bildung eines internationalen Konsortiums‘ und viele weitere stark negativ anhaftende Dinge völlig grundlos den zunächst unschuldigen Verfahrensteilnehmern der Beschuldigtenseite unterstellt in auch schon einfachen Verfahren. Damit unser Rechtssystem perfektionistisch wirkt, müssen derartige Fehlleistungen sowie Fehlverhalten erkannt werden und ausgerottet werden. Jeder Beschuldigte eines Verfahrens ist bis zu eintretender Rechtskraft eines Urteils ohnehin unschuldig und erleidet jedoch unter Umständen bereits große Nachteile durch Untersuchungshaft (U-Haft) oder gesellschaftliche Vorverurteilungen und gerade strafrechtliche Anwürfe wie Betrug, Untreue, Kapitalanlagebetrug oder auch Gefährdung des demokratischen Staates, um hier lediglich einige Taten strafrechtlicher Relevanz zu benennen, sind auch nach erwiesener Unschuld lediglich unter größten Anstrengungen rehabilitierbar“ stellt der studierende Rechtswissenschaftler & Investor Marcus Wenzel aus Aachen klar heraus.

„Trotz schwarzer Schafe lobe ich immer wieder ausdrücklich die Deutsche Staatliche 3 Gewaltenteilung und werde nie müde immer wieder zu betonen, dass ehrliches, rechtsrichtiges sowie rechtssicheres mit einheitlich wissend sachrichtig täglichem Handeln langfristig garantierten Erfolg in eben wichtigen zivil -oder strafrechtlichen Verfahren kristallisiert“, fügt der studierende Jurist & Immobilieneigentümer Marcus Wenzel (27) aus Aachen nochmals deutlich aus.