Hartz 4 Urteil – Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

59-jährige Frau bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. ohne Aufzug und hatte sehr starke Schmerzen beim Treppensteigen. Das Jobcenter lehnte die Zustimmung zu einem Umzug der Frau ab und sah hierfür keine Notwendigkeit. Jedoch befand das SG Gießen mit Beschluss S 25 AS 832/12 ER vom 10.01.2013: Die Kosten für die teurere Wohnung anteilig in Höhe von 299,50 Euro monatlich müssen übernommen werden. Auch ein Nichthilfebedürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre. Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden. Grüße aus dem Saarland, Soritos G.

Fanbrief von: Soritos G.


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