Unwillige Pflichtverteidigung im Berufungsverfahren am Landgericht Aachen (2. Instanz) trotz vorher gestelltem Antrag auf Entpflichtung – Skandal im Aachener Betrugsverfahren?

Aachen. „Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden“ – So oder so ähnlich formuliert war sicherlich die Antwort des zuständigen Gerichtes auf den Antrag zur Entpflichtung des Strafverteidigers aus Aachen lange vor dem 1. Verhandlungstag am Landgericht Aachen in einem spektakulären Berufungsverfahren. Der studierende Rechtswissenschaftler Marcus Wenzel (27) aus Aachen analysiert diesen besonderen aktuellen Fall unter der zentralen Frage:

„Ist eine ausreichende Verteidigung gewährleistet, wenn der Pflichtverteidiger bereits vor dem Verfahren signalisiert, dass er das Pflichtverteidigermandat niederlegen will?“

Im dem konkret zu betrachtenden Verfahren geht es um Betrug nach § 263 StGB. Ein bekannter Bauunternehmer aus der Region Aachen hat im Jahr 2011 einen Bauwerksvertrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Ehepaar geschlossen und verteidigt sich nunmehr bereits seit Jahren ohne bisher rechtskräftiges Urteil.

Fakt ist: Der Pflichtverteidiger des Bauunternehmers stellte vor der 2. Instanz einen Antrag zur Entpflichtung aus laufendem Verfahren. Diesen lehnte das zuständige Gericht ab!

Die Folge: Es wurde in der wichtigen Berufungsinstanz kein einziger Beweisantrag gestellt. Der Pflichtverteidiger ließ den Angeklagten vor dem Strafgericht sogar ausführlich selbst sprechen.

Als Ergebnis wurde das Urteil aus der 1. Instanz des Amtsgericht Aachens sogar vom Landgericht Aachen in 2. Instanz noch stark erhöht!

Anwaltswechsel.

„Es wurde nicht revisionsgerecht verteidigt und wichtige Beweisanträge fehlen“, moniert der neue Wahlverteidiger aus der Revisionsinstanz. Absurd!

Wichtige Zeugenaussagen zu Gunsten des Beklagten Bauunternehmers aus Aachen fehlen. Der vernommene Bauleiter, zuständige Statiker, die offizielle Gutachterin des Landgericht Aachens und vieles Mehr tauchen mit konkreten Aussagen zu Gunsten des Angeklagten Bauunternehmers gar nicht auf.

„Das Selbstleseverfahren wurde nicht beantragt: Ich frage mich, ob überhaupt irgendein verfahrensbeteiligter Richter, Staatsanwalt oder beisitzender Schöffe sich die Mühe gemacht hat, alle hier so wichtigen Prozessakten zu lesen. Die sind alle völlig überfordert“, äußerte einst der engagierte Aachener Bauunternehmer in einem Interview.

Genau eben diese Mühe hat sich die offizielle Gutachterin des Landgericht Aachens gemacht und wurde dafür bestaunt. Die Gerichtsgutachterin explorierte den beschuldigten Bauunternehmer und kam nach Durchsicht aller Prozessunterlagen zu dem Ergebnis: „Wäre der Bauwerksvertrag nicht gekündigt worden, so hätte dieses Projekt durchaus verwirklicht werden können. Es gibt keine Anzeichen betrügerischen Handelns.“ Paff!

Beweisanträge wurden nicht gestellt. Nichts von diesen Aussagen befindet sich in den Prozessunterlagen wieder. „Es ist so, als hätte dies keiner gesagt“, erläutert der Wahlverteidiger aus der gefolgten Revisionsinstanz.

Bauleiter und Statiker des beklagten Bauunternehmers, welche seit Jahrzehnten bauen, haben klar ausgesagt, dass dieses Bauvorhaben realisiert worden wäre und keiner von Beiden verstehen kann – wie viele Andere auch – das es zu solch einem irren Verfahren überhaupt kommen konnte.

Und wieder: Beweisanträge wurden nicht gestellt. Nichts von diesen Aussagen befindet sich in den Prozessunterlagen wieder.

Ein vernichtendes Strafurteil ergeht zu Lasten des strafrechtlich bisher nicht relevant in Erscheinung getretenen sowie gerichtlich bis dahin unerfahrenen Bauunternehmer aus Aachen. „Nie hätte ich bei rechtskräftig klar gezeichneten Bauwerksverträgen und klarer Dokumentation aller Einzelabläufe damit gerechnet, dass ich einmal vor dem Strafgericht mich jahrelang verantworten muss. Ich habe jeden Schritt mir unterschreiben lassen, jede Bewegung dokumentiert und umfassenden Schriftverkehr zu den Prozessakten eingereicht. Unfassbar!“, führt der Angeklagte Aachener Bauunternehmer deutlich aus.

Kernfrage: Konnte eine notwendig rechtssichere Verteidigung zu Gunsten des Beklagten in diesem Verfahren durch einen offensichtlich unwilligen Verteidiger überhaupt stattfinden?

Dieser Meinung kann sich der studierende Rechtswissenschaftler Marcus Wenzel (27) aus Aachen nicht anschließen. Entscheidende Beweisanträge fehlen, Schriftstücke mit wichtigen Informationen verbleiben unbeachtet und letztlich führt dies mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem deutlichen Fehlurteil. „Hier sehe ich auch die Staatsanwaltschaft Aachen in der Pflicht. Nach § 160 Absatz 2 bestimmt die Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln hat“, führt der studierende Aachener Rechtswissenschaftler Marcus Wenzel aus.

Neuer Skandal und Fehlurteile im großen Aachener Betrugsverfahren?

Der Fall in Kurzfassung:

Mithin Vertragszeichnung zu Beginn des Jahres 2011 wurde der schriftliche Grundstein für das Bauprojekt gesetzt und es sollte losgehen. Schon zu Beginn zahlte die damalige Bauherrschaft ca. 1 Monat später als vereinbart die erste vertraglich vereinbarte Leistungsrate und geriet in Zahlungsverzug. Die sofortige 1. Teilzahlung war vertraglich vereinbart, blieb aus und musste von dem Bauunternehmer angemahnt werden. Weiterhin erschlossen sich weitreichende Änderungen in ständig intensiver Absprache mit der Bauherrschaft. Hierüber gibt es über 1000 Seiten Schriftverkehr, welcher keinerlei vollständige Berücksichtigung durch die Richter und Schöffen scheinbar gefunden hat. Bei dem Hinweis auf Antrag zum sogenannten Selbstleseverfahren zur gesamten Aktenlage wurde lediglich zutiefst aufgeschnauft.

Nach Zeichnung des baulichen Vertragswerkes lag zunächst nur eine vorläufige Baugenehmigung vor, welche nur unter Auflage der Lieferung von Statik und Wärmeschutznachweisen Ihre Erfüllung findet und zur Erlaubnis des konkreten Baubeginns führt.

Da keine Statik und keine Wärmeschutznachweise vorlagen, durfte vorerst nicht gebaut werden.

Ursprünglich wurde der Bauwerksvertrag gezeichnet mit der Absicht ein ökologisches Bausystem zu verwenden. In diesem Bausystem wären die Leistungen zur Statik und Wärmeschutznachweise sowie weitere Leistungen inkludiert gewesen. Im Laufe der Tage nach der Zeichnung des Bauwerksvertrages entschloss sich die Bauherrschaft jedoch auf einmal doch lieber die herkömmliche Bauweise zu bevorzugen in einvernehmlicher Absprache mit dem Bauunternehmer. Die Idee ein ökologisches Bausystem zu bevorzugen ist nun in klarem Einvernehmen aller Beteiligten verworfen.

Wichtig ist: Es gibt zu Allem intensiven Schriftverkehr über 1000 Seiten und dieser liegt den Gerichtsakten vollumfänglich bei.

Folglich holt der Bauunternehmer präzise für jedes Gewerk entsprechende Angebote mit Preisen ein und auch für verschiedene Varianten der Bauausführung entsprechende Materialkalkulationen von einem großen Baustoffhändler aus Aachen werden zeitintensiv ausgearbeitet. Des Weiteren hat der bekannte Bauunternehmer alle Bauabläufe, Zahlungsabläufe und weiteren Einsätze intensiv und genau geplant. Die bauliche Umsetzung plante der Bauunternehmer mit starkem Subunternehmer, welcher seit Jahrzehnten nachweislich im unter Anderem Großraum Köln und Siegen baut. Hier pflegt er beste Kontakte zu ihm bekannten Bauleiter sowie für ihn arbeitenden Statiker, welcher ebenfalls langjährig seinen Beruf bereits ausführt.

Zentrale Frage: Wer macht nun konkret die Statik und erstellt die Wärmeschutznachweise, damit endlich gebaut werden darf?

Erst per April 2011 kam dann der deutliche Entschluss einvernehmlich mit der Bauherrschaft zu Stande, dass die Gesellschaft des Bauunternehmers aus Aachen plötzlich nun das vollständige Projekt mit allen Leistungsphasen errichten solle. Hierüber gibt es hinreichende Nachweise & Schriftverkehr und dies wurde auch vor Gericht so erkannt.

So hat der selbständige Statiker im Auftrag des Bauunternehmers die Statik mit Wärmeschutznachweisen erstellt und mitsamt seinem starken Subunternehmer und Bauleiter war der Aachener Bauunternehmer gegen 10.05.2011 dann baubereit. Das von dem Bauunternehmer zum Einsatz geplante Subunternehmen baut seit Jahren Häuser und der ihm bekannte zuständige Bauleiter hat mehrfach vor dem Landgericht Aachen bekräftigt, dass mit seiner Gesellschaft alleine in der Verfahrenszeit wieder etliche Einfamilienhäuser errichtet worden sind.

Plötzliche Kündigung des Bauwerksvertrages – Die unerwartete Wende!

Völlig unerwartet kündigt die ehemalige Bauherrschaft den Bauwerksvertrag per Anfang Mai 2011, marschiert zu einer Polizeistation und stellt direkt Strafanzeige wegen Betrug nach § 263 StGB gegen den Bauunternehmer aus Aachen! Völlig überrascht hat der Aachener Bauunternehmer noch wochenlang versucht die Bauherrschaft von diesem gewaltigen Schritt abzubringen oder diesen zu revidieren, da eben seit dem 10.05.2011 absolut alle baubereit waren. Aber hier gab es eine Chance mehr zur Rettung.

Vielmehr wurde die ehem. Bauherrschaft sehr bösartig und abfällig sowie verschanzte sich hinter ihren Anwälten.

Nur ein paar Monate später stand schon ein neues Haus von einem anderen Bauunternehmen mit einem schicken 5er BMW sowie einem neuen BMW X3 vor der Tür. Der Einzug konnte glücklich erfolgen. So schnell kann’s gehen.

Unterdessen kämpft der unermüdlich kraftvolle Bauunternehmer aus Aachen einen zähen langwierigen Kampf vor den Gerichten und wird nicht müde seine Unschuld zu beteuern.

Instanzen/ Abläufe: 1. Instanz Amtsgericht Aachen, Berufungsverfahren beim Landgericht Aachen (2. Instanz) und schließlich die nun großteils erfolgreiche Revision vor dem Oberlandesgericht in Köln, welches die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgericht Aachens angeordnet hat. So beginnt im Jahr 2014 nun das nächste Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen. Ein rechtskräftiges Urteil ist noch lange nicht in Sicht.

„Selbst wenn ein rechtskräftiges Urteil zu Lasten des Angeklagten Bauunternehmers aus Aachen ergehen sollte, wird solange in der Wiederaufnahme gekämpft, bis rechtsrichtige Wahrheit ans Licht kommt. Das ist sicher“, erläutert der studierende Rechtswissenschaftler Marcus Wenzel (27) aus Aachen.

Immerhin: In der Revisionsbegründung des OLG Köln steht zumindest endlich klar geschrieben: „Zu dieser Zeit fehlten aber noch Statik und Wärmeschutznachweis, die nach der Baugenehmigung Voraussetzung für den Baubeginn waren“, und weiter „Zudem entschlossen sich die Eheleute (…) Ende März 2011, auf den (…)-Bausatz zu verzichten und das Haus konventionell in Massivbauweise errichten zu lassen, was zu weiteren Verzögerungen geführt haben dürfte“.

„Dieses Gesamtverfahren trifft auf zutiefst erschütternd vielseitige Unverständnis – Bekannte, Unternehmer, Geschäftspartner und letztlich ich selbst weiß in keinem Falle aus welchem Grund ich hier überhaupt – bisher nicht rechtskräftig – verurteilt worden bin. Ein seit Jahren lastendes Strafverfahren scheint kein Ende zu nehmen“, bemerkt der unermüdlich kämpfende Bauunternehmer aus Aachen schließend.