Wegen drohender Wohnungsräumung: Petition an Hamburger Senat

Am 06. 02. 2011 reichte Dübel’s Musikproduzent wegen der drohenden Zwangsräumung von Arnos Wohnung (gepanlt für den 22. 02. 2011) eine Petition beim Hamburger Senat ein. Diese Petition wollen wir Euch selbstverständlich nicht vorenthalten und bilden sie daher im Folgenden ab:

An den
Eingabendienst
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Petition erfolgt für:
Arno Dübel
XXXXstrasse XX
XXXX Hamburg

Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir Namens und Auftrags des Herrn Arno Dübel, XXXXXstrasse XX, Hamburg, auf Sie mit der Bitte um Hilfe zu.

Wir vertreten Herrn Arno Dübel (bekannt auch als „Deutschlands frechster Arbeitsloser“) als Management und verfügen über entsprechende Vollmachten (siehe Anlage Managementvertrag).

PETITIONSGRUND:

Per Gerichtsbeschluss soll Herrn Dübels Wohnung in der XXXXXstrasse XX, Hamburg, am 22.02.2011 geräumt werden. Herr Dübel wäre im Falle einer Räumung nicht nur obdachlos, sondern ist auf Grund diverser Umstände, welche wir im Folgenden ausführlich erläutern, akut selbstmordgefährdet. Weiterhin ist die Räumung unverhältnismäßig und zwischenzeitlich sogar grundlos, so wie in sozialer, wirtschaftlicher und auch gesellschaftspolitisch Hinsicht in keinster Form tragbar.

SACHVERHALT:

Herr Dübel lebt eigentlich von Hartz IV, ist jedoch seit über 8 Monaten sanktioniert, weil er (wir hatten sein Management zu diesem Zeitpunkt noch nicht inne) durch seinen damaligen Manager Herrn L. bei der ARGE erforderliche Unterlagen über angebliche Nebeneinkünfte nicht beigebracht hat. Bis heute ist durch die ARGE in keinster Form belegt worden, dass Herr Dübel tatsächlich angabepflichtige Nebeneinkünfte erzielt hat. Es handelt sich hierbei vielmehr ausschließlich um Vermutungen, die jedoch zu keinem Zeitpunkt durch Beweismittel untermauert noch durch konkrete Anhaltspunkte gerechtfertigt werden konnten, seitens der ARGE.

Herr Dübel selbst hat vielmehr von den Einkünften, die sein ehemaliger Manager L. durch und mit ihm generiert hat, nie einen Cent gesehen. Das eingenommene Geld behielt der ehemalige Manager undeklariert für sich und gab zudem über diese Einnahmen und damit verbundene Zahlungs-Pflichten gegenüber Herrn Dübel, bei der ARGE nicht korrekt Auskunft.

Nunmehr wurde Herrn Dübel seit über 8 Monaten kein Cent mehr vom Amt bezahlt. Auch seine Miete wurde nicht bezahlt. Herr Dübel ist nicht krankenversichert und weiterhin völlig mittellos !
Ferner ist Herr Dübel schwer lungenkrank (TBC) und durch immensen Alkohol- und Nikotinkonsum in seiner physischen und psychischen Leistungsfähigkeit ganz enorm eingeschränkt.

Herr Dübel wohnt in der XXXXstrasse XX in einer Wohnung der SAGA. Hier bestehen aktuell auf Grund des oben geschilderten Sachverhalts Mietrückstände in Höhe von aktuell 2600,00 Euro (siehe Anlage Forderungsaufstellung).

Mehrmals hatten wir in den vergangenen Wochen durch unseren Anwalt und auch persönlich versucht mit der SAGA zu verhandeln und angeboten, die Mietrückstände zu übernehmen, wenn uns im Gegenzug zugesichert wird, dass Herr Dübel dann auch in seiner Wohnung bleiben darf. Eine entsprechende Vereinbarung wurde von der SAGA nicht nur abgelehnt, sondern vielmehr mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Verhandlungsbereitschaft besteht, bevor eine vollumfängliche Zahlung der Mietrückstände geleistet worden und weiterhin sichergestellt ist, dass auch die künftigen Mieten gezahlt werden können. Trotzdem wir die SAGA exakt darüber informiert haben, dass nicht nur in Kürze wieder mit einer Aufnahme des Leistungsbezuges zu rechnen ist und damit die künftigen Mieten sichergestellt sind, sondern vielmehr Herr Dübel auch aus seinen künftigen (TV-) Auftritten eventuell sogar selbst für die Mieten aufkommen kann, einer der beiden Fälle jedoch in jedem Falle eintritt und die Mietrückstände -wie bereits erwähnt- durch uns übernommen worden wären, lehnte die SAGA Verhandlungen grundsätzlich ab. Da somit für uns keine Rechtssicherheit besteht, dass Herr Dübel durch Zahlung der Mietrückstände vor Obdachlosigkeit bewahrt werden kann, haben wir keine Zahlungen geleistet.

Es darf zudem angemerkt werden, dass auf Grund des unfreundlichen und unkooperativen Verhaltens der SAGA-Mitarbeiter, ins Besondere der Frau M., mehrfach fernmündlich der Eindruck enstand, dass man dort Genugtuung daran empfindet, Herrn Dübel auf die Strasse zu setzen.

Frau M. äußerte sich mir gegenüber zum Beispiel telefonisch in folgender Form: „Wieso wollen Sie dem den helfen…der hat das nicht verdient…der soll erstmal arbeiten gehen…Mit Ihnen rede ich nicht…“

Es darf angemerkt werden, dass wir das Management von Herr Dübel zum Zeitpunkt der Entstehung des Räumungstitels, sprich zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens noch nicht übernommen hatten und somit die Angelegenheit damals auch noch nicht verhindern konnten. Herr Dübel war mit der Angelegenheit, die ihm sein ehemaliger Manager Herr L. eingebrockt hat, völlig auf sich alleine gestellt und überfordert. Herr L. selbst ist nicht greifbar und nach unseren Informationen wegen diverser Straftatbestände (unter anderem wegen Betruges) per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben.

Seitdem wir das Management von Herrn Dübel übernommen haben, stehen wir durch unseren Rechtsanwalt in ständigem Kontakt mit der ARGE und haben dort alle geforderten Unterlagen -welche uns möglich waren beizubringen- abgegeben und eine dementsprechende Zusage erhalten, Herr Dübel würde wieder in den Leistungsbezug aufgenommen werden, wenn er sich nunmehr noch beim Finanzamt anmeldet um eventuelle, künftige Nebeneinkünfte auch ordnungsgemäß zu versteuern.

Es sei hierbei bemerkt, dass man bei der ARGE ganz offensichtlich keinen blassen Dunst davon hat, wie sich Herr Dübel beim Finanzamt anmelden muss. Wir selbst haben daraufhin das zuständige Finanzamt kontaktiert und konnten erreichen, dass er dort am Montag, den 07.02.2010 einen Termin hat. Nach diesem Termin ist Herr Dübel -wir werden dort von den Sachbearbeitern Frau B. auf sehr nette Weise unterstützt- steuerlich korrekt erfasst und erhält darüber auch eine unmittelbare Bestätigung.

Herr Dübel hat vergangene Woche mehrmals Termine bei der ARGE und auch beim Amt für Wohnungsnothilfe wahrgenommen. Beim Amt für Wohnungshilfe wurde in Aussicht gestellt, dass der Mietrückstand bei der SAGA unter der Voraussetzung, dass der Leistungsbezug durch die ARGE wieder aufgenommen wird, darlehensweise übernommen wird.

Demnach sollte Herr Dübel dann am vergangenen Donnerstag einen weiteren Termin bei der ARGE wahrnehmen, bei dem neue Anträge ausgefüllt werden sollten und im Anschluß daran, sollte er -so wurde uns das zugesagt- wieder in den Leistungsbezug aufgenommen werden. Demnach hätte dann von der ARGE auch das Hartz-IV-Geld für diesen Monat an Herrn Dübel ausgezahlt, die aktuelle Miete bezahlt und Herr Dübel wieder krankenversichert werden sollen. Ferner hätte die ARGE Herrn Dübel eine Bestätigung über die künftige Leistung der Miete durch die ARGE zur Vorlage bei der Wohnungsnothilfe übergeben sollen. Dies wäre zwingend zum Erhalt von Herrn Dübels Wohnung und zur Verhinderung dessen Obdachlosigkeit notwendig gewesen. Die Wohnungsnothilfe kann nur unter Vorlage einer derartigen Bestätigung tätig werden.

Anstatt ihre Zusagen zu erfüllen, schickte die ARGE den nicht versicherten Herrn Dübel nach dem Termin am vergangenen Donnerstag – ohne die zugesagte Aufnahme in den Leistungsbezug – postwendend zu einer „Arbeitsmaßnahme“.

Herr Dübel soll trotz seiner Lungenerkrankung in einem ehemaligen KZ für 1,40 Euro pro Stunde in Form von Unkraut jäten arbeiten und nebenbei zusehen wie er obdachlos wird. Denn Leistungen von der ARGE erhält er trotz „Arbeitsmaßnahme“ keine. Es ist ein völliges Unding, dass jemand, für den die ARGE gar nicht bezahlt, zu solchen Massnahmen gezwungen wird. Meines Wissens nach, gibt es zudem in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Wie kann es da sein, dass der mittellose Herr Dübel nicht krankenversichert ist und zudem noch ohne entsprechende Versicherung arbeiten muss.

Herr Dübel muss zu dieser Arbeitsmaßnahme zudem einen einfachen Fußweg von rund 1,5 Stunden auf sich nehmen. Eine Fahrkarte zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wurde Herrn Dübel durch die ARGE verweigert. Auch musste Herr Dübel ohne Vorankündigung unmittelbar nach seinem Termin bei der ARGE zur Arbeitsmaßnahme antreten, obwohl Herr Dübel bei der ARGE vorgebracht hatte, dass sein Hund alleine zu Hause ist; dieser nichts zu fressen hat, weil Dübel ja dachte, er käme nach dem ARGE-Termin gleich wieder nach Hause. ARGE-Sachbearbeiterin Frau L. bestand aber darauf, dass Herr Dübel unmittelbar von dort zur Arbeitsmaßnahme geht.

Wie bereits schon erwähnt muss Herr Dübel am kommenden Montag AUF AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH DER ARGE um 9:00 Uhr beim Finanzamt sein. Zugleich aber, soll er seine Arbeitsmaßnahme erfüllen. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme mit der ARGE wurde unserer Bitte, verbindlich zu äußern, welchen der Termine Herr Dübel denn nun wahrnehmen müsse, um nicht weiter bestraft zu werden, nicht entsprochen.

Wir werden daher Herrn Dübel am Montag bei seinem Arbeitgeber entschuldigen und zum Finanzamt schicken. Im Anschluß wird Herr Dübel die Unterlagen bei der ARGE vorbei bringen und sich dann zu seiner Arbeitsmaßnahme begeben. Im Weiteren ist es definitiv nicht zumutbar, dass Herr Dübel in seinem Zustand täglich 3 Stunden zu Fuß gehen muss um zur Arbeitsmaßnahme und zurück zu gelangen. Wir werden hierzu in Kürze ein Attest vorlegen und die ARGE für eventuell entstehende Schäden in Anspruch nehmen. So geht es ja nun nicht, dass man einen Menschen grob fahrlässig, ja schon vorsätzlich, in die Obdachlosigkeit drängt, ihn zudem dann auch noch an seine körperlichen Grenzen bringt und mit einem undurchsichtigen Behörden-Verwirrspiel psychisch nieder tritt.

Ich darf im Weiteren anmerken, dass sich die Prognose für Arno Dübel in geschäftlicher Hinsicht eigentlich sehr gut gestaltet. Herr Dübel erfreut sich einer sehr großen Bekanntheit in Deutschland, so dass wir künftig mit ihm viele TV-Geschichten und auch weitere Dinge produzieren können, die ihm Geld einbringen können.

Dennoch hat Herr Dübel laut unserer Ansicht AKTUELL in jedem Fall einen Anspruch auf Hartz IV und MUSS in den Leistungsbezug aufgenommen werden. Dementsprechend wäre auch die künftige Miete in jedem Falle sichergestellt. Herr Dübel verfügt also insgesamt über eine sehr günstige Sozialprognose und ist willens und im Stande, auch ein eventuelles Darlehen durch die Wohnungsnothilfe Stück für Stück zurück zu bezahlen, so wie sich künftig an die Maßgaben der ARGE zu halten.

Eine Räumung der Wohnung, in der Herr Dübel seit über 20 Jahren lebt und welche er immer sehr gut in Stand gehalten und bisher -bis auf den vorliegenden Fall- alle Mieten bezahlt hat, wäre nicht nur völlig unverhältnismäßig und sinnlos, sondern würde ferner auch in totalem Widerspruch zu der eigentlichen Bedeutung von Sanktionen durch die ARGE stehen. Derartige Sanktionen sollen ja keine Existenzen zerstören, sondern die betreffenden, sanktionierten Personen auf den Boden der Tatsachen holen und zur künftigen Mitwirkung veranlassen.

Herr Dübel wirkt aktuell -seit dem wir sein Management übernommen haben- vollends mit und hat seitdem alle Weisungen (auch wenn sie noch so verrückt und unzumutbar sind, wie zum Beispiel der lange Fußmarsch zur Arbeitsmaßnahme) zu 100% eingehalten. Wieso soll Herr Dübel hierfür nun noch bestraft werden, zumal er nicht nur uns, sondern auch der ARGE versprochen hat, sich auch in Zukunft an deren Weisungen zu halten und zudem noch die berechtigte Hoffnung besteht, dass Herr Dübel schon sehr bald überhaupt kein Hartz IV mehr benötigt, da er dann selbst genug verdient.

Ich möchte abschließend auch noch einmal ganz eindringlich auf die persönliche Situation des Herrn Dübel und die akute Suizidgefahr im Falle einer Räumung zurück kommen. Herr Dübel lebt in der Wohnung seit über 20 Jahren. Seine Nachbarn im Haus und einige weitere Nachbarn im näheren Umfeld bilden sein komplettes soziales Lebensumfeld. Herr Dübel hilft dort sehr oft, gerade älteren Nachbarn aus und ist in dieser Wohnung einfach „zu Hause“. Zudem wäre im Falle einer Räumung wohl auch eine Trennung von Herrn Dübel und seinem Hund notwendig. Dies wäre für Herrn Dübel eine unzumutbare Härte. Der Hund von Herrn Dübel ist für ihn ein Kinder- bzw. Familienersatz. Herr Dübel hat sonst niemanden. Mit seiner Wohnung würde Herr Dübel im Falle eine Räumung daher alle Eckpfeiler seines Lebens verlieren.

Ich bitte zum Ende dieser Petition Sie als verantwortliche Politiker, sich hier für Ihren Mitbürger Arno Dübel einzusetzen und zu zeigen, dass Hamburg nicht umsonst als die toleranteste und sozialste Stadt Deutschlands gilt.

Die Obdachlosigkeit und/oder ein Selbstmord von Herrn Dübel wäre ein Schlag ins Gesicht einer Gesellschaft, die sich als Sozialstaat bezeichnet !

Bitte erwirken Sie, dass die Räumung gestoppt -zumindest vorerst aufgeschoben- wird und dass Herr Dübel unmittelbar wieder seinen Leistungsbezug von der ARGE bekommt, sodass dann die Wohnungsnothilfe tätig werden kann. Bitte veranlassen Sie ins besondere die SAGA, hier menschlich zu handeln und nicht zu räumen.

Mit freundlichen Grüssen

Manager


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